Anmelden und mit der Ausbildung beginnen kannst du 6 Monate vor erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse.
1. Schritt: Komm zu uns und melde dich an!
Wir unterstützen dich beim Antragsverfahren und füllen mit dir den erforderlichen Antrag aus, den du dann beim Rathaus abgibst.
2. Schritt: Führerschein-Antrag abgeben!
Unterlagen für den Führerscheinantrag:
bei Ersterwerb:
bei Erweiterung:
bei BF17:
Die Bearbeitungszeit des Antrages beträgt vier bis acht Wochen.
Erst nach Eingang des Antrags kann die Theorieprüfung (frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse)
und nach bestandener Theorieprüfung die
Praktische Prüfung (frühestens 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse) gemacht werden.
Ausnahme: Mofa
Für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung muss kein Antrag gestellt werden.
Für die Theorieprüfung Mofa muss ein Lichtbild, Personalausweis/Pass/Kinderausweis und die Ausbildungsbescheinigung unserer Fahrschule vorgelegt werden.